Manche Objekte dürfen wir nur unter Berücksichtigung des § 168 InsO versteigern. Das bedeutet: wir haben den Auftrag Gebote für dieses Objekt einzuholen und legen dem Sicherungsgläubiger das höchste Gebot vor. Dieser hat nun 7 Tage Zeit dem Höchstgebot zuzustimmen oder ein höheres Gebot vorzulegen.
Wird dem Gebot zugestimmt, erhält der Bieter, der das höchste Gebot abgegeben hat eine Rechnung per Email.
Stimmt der Sicherungsgläubiger dem von uns vorgelegten Gebot nicht zu, so erlischt das Gebot. Dies wird dem Bieter unverzüglich mitgeteilt.
Wir weisen darauf hin, dass bis zur Zuschlagserteilung oder Ablehnung des Gebotes meistens mehr als die 7 vom Gesetzgeber vorgegebenen Tage vergehen. Dies kann durch Wochenenden, Feiertage, Postlaufzeiten u. a. entstehen. Bitte rechnen Sie daher mit einem Zeitfenster von 10-20 Tagen ab Auslauf des Angebotes. Ihr Gebot behält auch in dieser Warteperiode seine Verbindlichkeit.